(wieder) eintreten

Jahr für Jahr erlebt es unsere Gemeinschaft, dass ihr Mitglieder den Rücken zukehren und sie verlassen - die Gründe sind vielfältig: Enttäuschungen, Entfremdungen, Einschlagen anderer Wege, fehlende Beheimatung. Umso mehr freuen wir uns, wenn jemand sich bewusst dafür entscheidet, sich unserer Kirche (wieder) anzuschließen! Auch dafür gibt es die unterschiedlichsten Gründe und wir sind gerne bereit, Sie persönlich auf diesem Weg zu begleiten. Ein paar Kontaktmöglichkeiten sind im Seitenmenü bereits angeführt.

In den nachfolgenden Abschnitt können Sie sich schon einmal mit den Abläufen bekannt machen.

Wenn Sie nicht getauft sind

Wenn Sie bislang nicht getauft sind, also nie einer christlichen Kirche angehört haben, dann erfolgt der Eintritt in die Kirche durch die Taufe. Sie ist seit Anbeginn das Zeichen der Eingliederung in die Kirche. Die Heilige Schrift bezeugt, dass Jesus seine Jünger in die Welt gesandt hat, um allen das Evangelium zu predigen, dadurch weitere Jünger, also Gläubige für seine Sache zu gewinnen und diese im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes zu taufen (Matthäusevangelium 28,19).

Die Vorbereitung auf die Taufe erfolgt bei Jugendlichen (ab 14) und Erwachsenen durch einen entsprechenden Kurs. Dessen Verlauf und Dauer kann individuell abgestimmt werden. Ziel ist es nicht zuletzt, sich mit dem Glauben der Kirche auseinanderzusetzen und darauf basierend einen eigenen Zugang zu den Glaubensinhalten zu entwickeln. In der Taufe schließlich wird das Bekenntnis zu diesem Glauben abgelegt - so ist die Taufe eine ganz persönliche und bedeutende Entscheidung.

Wer als Erwachsener in die Kirche aufgenommen wird, der empfängt üblicherweise in derselben Feier auch das Sakrament der Firmung sowie die erste Heilige Kommunion.

Wenn Sie in einer anderen christlichen Kirche getauft wurden

Gehören Sie einer christlichen Kirche an oder haben Sie einer christlichen Kirche angehört, so tritt man durch Übertritt (Konversion) in die katholische Kirche ein. Auch der Übertritt wird durch einen individuellen Kurs begleitet. Hier geht es vor allen Dingen um die Klärung der Motivation für den Übertritt. Ist beispielsweise der Grund für den Übertritt eine bestimmte spirituelle Suche oder ein Bedürfnis, so kann schon in diesem Kurs geklärt werden, wie gut die neue Gemeinschaft zu diesen Bedürfnissen passt.

Wichtig ist uns, dass es nicht um eine Bewertung von Motiven gibt. Ziel des Kurses ist es, erkannt zu haben, ob die ausgewählte neue Gemeinschaft wirklich ein Zuhause für den eigenen Glauben und einen selbst als glaubende Person bieten kann.

An Unterlagen benötigen Sie für diesen Eintritt eine Urkunde über den Austritt aus Ihrer bisherigen Religionsgemeinschaft sowie eine Bescheinigung darüber, dass Sie die Taufe bereits empfangen haben.

Die formelle Aufnahme in die Kirche wird in einem Gottesdienst gefeiert, in der Regel handelt es sich dabei um einen Gruppengottesdienst, z.B. zusammen mit der Familie, und nicht um den sonntäglichen Gemeindegottesdienst. Wer aus einer evangelischen Gemeinschaft in die Kirche eintritt, der empfängt in dieser Feier in der Regel auch das Sakrament der Firmung und der ersten Heiligen Kommunion.

Wenn Sie aus der katholischen Kirche schon einmal ausgetreten sind

Waren Sie bereits Mitglied der katholischen Kirche, sind aber ausgetreten, so können Sie durch Wiedereintritt (Rekonziliation) wieder Kirchenmitglied werden. Auch hierzu findet ein Kurs statt, der der Vorbereitung des Wiedereintritts dient. Dabei werden sowohl die Gründe für den Austritt als auch für den Wunsch nach Wiedereintritt erläutert und natürlich auch Fragen zur Gemeinschaft und zum Glauben beantwortet.

Die Wiederaufnahme erfolgt in der Regel in einer kleinen gottesdienstlichen Feier, bei der das Glaubensbekenntnis gemeinsam gebetet wird. Durch den Ritus wird auch deutlich, dass die Aufnahme in einer Kirche nicht bloß ein Verwaltungsakt ist, der in einem Büro durch Unterschrift erledigt wird, sondern ein geistliches Geschehen.

An Unterlagen benötigen Sie für die Wiederaufnahme die Urkundes des Standesamts über ihren Austritt und ein Taufzeugnis. Letzteres entfällt, wenn sie in unserer Pfarrei getauft wurden.

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