Verwaltungsrat

Was ist der Verwaltungsrat?

Der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde (VRK) ist ein vom Pfarrgemeinderat zu Beginn jeder Sitzungsperiode gewähltes Gremium, das für die Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich ist. Seine Zuständigkeit erstreckt sich dabei aber nicht nur auf das Eigentum und Vermögen der Kirchengemeinde (Finanzmittel, Immobilien, Einrichtungsgegenstände), sondern auch auf die Trägerschaft von Einrichtungen, insbesondere der Kindertagesstätten. Daher gehört zu den Zuständigkeiten auch die Personalverantwortung für das gesamte bei der Kirchengemeinde angestellte Personal. Dies sind alle Beschäftigten, außer den in der Seelsorge Tätigen, diese sind direkt beim Bistum angestellt.

Der Verwaltungsrat ist für die rechtsgeschäftliche Vertretung der Kirchengemeinde zuständig. Diese ist nach einem Staatsvertrag mit dem Land Rheinland-Pfalz eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts (KdÖR). Die Kirchengemeinde ist nicht mit der Pfarrei zu verwechseln. Eine Pfarrei ist eine kirchenrechtliche Institution, die Kirchengemeinde eine staatskirchenrechtliche Einheit. Theoretisch können auf dem Gebiet einer Pfarrei auch mehrere Kirchengemeinden existieren, dies ist seit den Pfarreifusionen im Bistum Limburg aber nirgendwo mehr der Fall.

Das Amt des Vorsitzenden des Verwaltungsrats wird in der Regel vom Pfarrer ausgeübt.

Sitzungen des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat unserer Pfarrei tagt monatlich, in der Regel immer am letzten Mittwoch eines jeden Monats. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.

Rechtsgrundlage

Die wichtigste Rechtsgrundlage für den Verwaltungsrat ist das "Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Limburg" oder kurz Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Darüber hinaus gibt es Ordnung, die die Wahl des Verwaltungsrats durch den Pfarrgemeinderat regeln und Ordnungen für das Zusammenwirken von PGR und VRK.

Aktuelle Verwaltungsratsmitglieder

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