heiraten

Alles, was man über Trauung in unserer Pfarrei wissen muss, das möchten wir Ihnen auf dieser Seite kurz darstellen. Wenn Sie mit einem ganz konkreten Wunsch, sich trauen zu lassen, diese Seite besuchen, dann wollen wir Ihnen aber als aller erstes schon einmal gratulieren und wünschen Gottes reichen Segen für Sie und ihre/n Partner/in!

Ehe in der katholischen Kirche

Die Verbindung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft und zur Gründung einer Familie ist nichts, worauf eine Religion oder eine Kultur einen Patentanspruch anmelden könnte. So viele Kulturen berichten von dieser Verbindung und ihrer besonderen Ausgestaltung, dass man von einer Konstante der menschlichen Existenz sprechen kann. Allerdings ist es natürlich so, dass es zwischen Religionen und Kulturen unterschiedlichster Art und Zeit auch völlig unterschiedliche Auffassungen von dieser Verbindung gibt.

In der katholischen Kirche zählt die Ehe zu den sieben Sakramenten (die anderen sind: Taufe, Firmung, Eucharistie, Beichte, Weihe und Krankensalbung). Es sind jeweils besondere Zeichen und Worte, in denen sich die Zuwendung Gottes zu den Menschen auf besondere Art und Weise ausdrückt und die in ihrem Ursprung auf Jesus selbst zurückgehen. Da eine feste Beziehung unter Menschen wie gesagt auch in anderen Kulturen und Religionen vorkommt, zählt nur eine Ehe unter Getauften als Sakrament.

In der Ehe, also der Verbindung von Mann und Frau sieht die Kirche ein Abbild des Bundes Gottes mit den Menschen. Die Bibel stellt Gott nämlich als jemanden dar, der mit seiner Schöpfung, dem Menschen, einen Bund schließen will und ihn so auf seinem Lebensweg begleitet, der dann ein gemeinsamer Weg mit Gott ist. Aus diesem Grund versteht die Kirche die Ehe als unauflöslich, denn der Bund Gottes mit den Menschen ist nach biblischem Zeugnis auch unauflöslich.

Die Verbindung von Mann und Frau in der Ehe soll einen Raum schaffen, in dem die Liebe der Partner zueinander wachsen kann. Wenn sich Kinder einstellen, sollen diese in der so entstandenen Familie einen sicheren Ort haben, in dem sie aufwachsen und auf ihren weiteren Lebensweg vorbereitet werden können.

Um eine katholische Ehe einzugehen, müssen die Brautleute diese Gegebenheiten der Ehe kennen und für sich sagen können, dass sie nach diesen Gegebenheite leben möchten.

 

Voraussetzungen zur Anmeldung einer Trauung

Damit Sie überhaupt kirchlich heiraten können, müssen Sie folgendes beachten:

  • Wenigstens einer der beiden Partner muss Mitglied der katholischen Kirche sein.
  • Keiner der beiden Partner darf durch eine Vorehe am Schließen einer katholischen Ehe gehindert sein. Besteht eine Vorehe, muss zunächst geklärt werden, ob dieses Eheband Bestand hat oder ob es gelöst werden kann. In diesen Fällen ist ein sehr frühzeitiges Zugehen auf das Pfarrbüro (s.u.) sehr wichtig.
  • Keine Voraussetzung aber ist zum Beispiel, dass die Eheleute zuvor das Sakrament der Firmung empfangen haben.

Falls Sie in unserer Pfarrei heiraten wollen, bitten wir folgendes zu beachten:

  • Einer der zukünftigen Eheleute muss in der Pfarrei wohnen. Für die Eheschließung ist nach alter Sitte und von Rechts wegen der eigene Pfarrer bzw die eigene Pfarrei zuständig. Wir bitten um Verständnis, dass es aus zeitlichen und administrativen Gründen nicht möglich ist, jedem Ersuchen um eine Eheschließung auf dem Gebiet unserer Pfarrei nachzukommen. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn die Brautleute einen Priester oder Diakon benennen können, der der Feier vorsteht.
  • Falls Sie in der Abteikirche Marienstatt heiraten wollen und nicht aus unserer Pfarrei stammen, verweisen wir auf die Regelung der Mönche von Marienstatt

Anmeldung einer Trauung

Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, dann ist das Pfarrbüro Ihr erster Ansprechpartner. Normalerweise ist dies das Pfarrbüro des Ortes, an dem Sie tatsächlich wohnen (auf eine Meldung beim Einwohnermeldeamt kommt es dabei nicht an!).

Melden Sie sich frühzeitig im Pfarrbüro. Wenn Sie kirchlich heiraten möchten, dann kann der erste Schritt nur sein, zunächst zu klären, ob die Trauung am erwünschten Zeitraum in der erwünschten Kirche stattfinden kann. Feier-Location, Catering, DJ etc sind Dinge, die danach noch geklärt werden können. Das Pfarrbüro wird Ihren Termin bestätigen und auch mitteilen, welcher Geistliche aus unserer Pfarrei den Traugottesdienst leiten wird.

Der Geistliche wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen und dann Termine ausmachen, in denen die Feier der Trauung vorbereitet wird. Sie können sich über die Feier und ihren Ablauf leicht auch selbst schon im Internet informieren, der Geistliche wird aber auch von sich aus die Feier mit Ihnen durchgehen, Fragen beantworten und Rat geben, was einen würdevollen und feierlichen Ablauf des Trauung angeht. Bei Ihren Vorüberlegungen sollten Sie immer im Blick haben, dass es eine kirchliche Zeremonie ist und der Hochzeitstag für die vielen Möglichkeiten, eine Trauung entsprechend zu feiern, auch noch Möglichkeiten bietet.

An Unterlagen müssen Sie lediglich folgendes beibringen:

  • Katholiken, auch jene, die ausgetreten sind, brauchen ein Taufzeugnis, das nicht älter ist als sechs Monate. Eine Kopie des Stammbuchs ist also nicht ausreichend. Das Taufzeugnis erhalten Sie in der Pfarrei, in der Sie getauft wurden. War das in unserer Pfarrei (also entweder in Hachenburg, Hattert, Bad Marienberg, Marienstatt, Mörlen, Nistertal, Norken oder Merkelbach), erübrigt sich dieses Erfordernis.
  • Alle übrigen Christen benötigen eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in ihrer Kirche.
  • Sobald Sie auch standesamtlich verheiratet sind, müssen Sie eine Kopie der Eheurkunde vorlegen.

Trauzeugen

Die Trauzeugen haben am Hochzeitstag und vermutlich davor eine Menge Aufgaben zu erfüllen. Auch in der Kirche ist das Brautpaar sicher dankbar über jedwede Assistenz der Trauzeugen. So handelt es sich um ein wichtiges und ehrenvolles Amt.

Was das Amt angeht, so hat der oder die Trauzeuge/-zeugin aber lediglich die Aufgabe, die Eheschließung zu bezeugen und diese Bezeugung mit der Unterschrift auf dem Ehevorbereitungsprotokoll zu bestätigen.

Ein Trauzeuge ist daher (anders als ein Taufzeuge) ein Zeuge im rechtlichen Sinn: Er muss daher nicht katholisch oder überhaupt getauft sein. Auch volljährig muss der Zeuge nicht sein, es genügt, wenn er verständig genug ist, zu bezeugen, dass die Trauung wirklich stattgefunden hat. Dafür aber muss der Trauzeuge logischerweise selbst anwesend sein. Sollte also der eigentlich einmal vorgesehene Trauzeuge aus irgendeinem Grund an der kirchlichen Feier nicht teilnehmen können, muss für ihn für diese Feier ein Ersatz gefunden werden.

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