Wenn es um's Geld und Personal geht.
Zu den Aufgaben des Pfarrverwaltungsrates zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes der Pfarrgemeinde sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal, beispielsweise das Personal der zur Pfarrgemeinde gehörenden Kindergärten. Der Rat wird auf sechs bzw. acht Jahre direkt oder vom Pfarrgemeinderat gewählt. In manchen Diözesen ist es zudem üblich, alle drei bzw. vier Jahre jeweils die Hälfte des Gremiums neu zu wählen. Der Pfarrer oder Pfarradministrator ist der Vorsitzende des Pfarrverwaltungsrates.
- Was ist der Unterschied zwischen Pfarrei und Kirchengemeinde?
Zur Bezeichnung der Einheiten einer Diözese verwendet das Kirchenrecht den Begriff Pfarrei. (lateinisch paroecia). Die Pfarrei ist eine Gemeinschaft von Gläubigen, die auf einem bestimmten Gebiet einer Diözese errichtet ist und einem Pfarrer anvertraut ist. Diese Pfarreien haben für das staatliche Recht den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. In dieser Hinsicht werden sie als Kirchengemeinde bezeichnet. In seelsorglicher und pastoraler Perspektive sagen wir Pfarrei, in Fragen des weltlichen Rechtes Kirchengemeinde. Das Territorium und die Menschen innerhalb eines Gebietes sind identisch. Aber als Pfarrei sind sie eine öffentliche juristische Person im Sinne des Kirchenrechts, eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des staatlichen Rechtes.
- Was bedeutet Rechtsfähigkeit?
Da die Kirchengemeinde eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist sie damit auch rechtsfähig. Weitgehend gleichbedeutend zur Rechtsfähigkeit sagt man auch, sie sei Rechtsträgerin oder eine juristische Person. Damit hat sie Rechte und Pflichten: Die Kirchengemeinde hat Eigentum, die Kirchengemeinde schließt Verträge, die Kirchengemeinde führt ein Bankkonto, die Kirchengemeinde hat Verkehrssicherungspflichten usw.
- Was ist ein Verwaltungsrat?
Die Rechtsfähigkeit ändert nichts daran, dass die Kirchengemeinde selbst nicht handeln kann. Sie muss vertreten werden. Dieses Vertretungsorgan der Kirchengemeinde ist der Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat schließt Verträge für die Kirchengemeinde, stellt den Haushaltsplan auf, ist für Personalangelegenheiten zuständig usw.
- Wie kann man Mitglied werden?
Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden ausschließlich vom Pfarrgemeinderat oder dem Pfarrer vorgeschlagen und gewählt. In unserer Kirchengemeinde haben wir 10 Mitglieder im Verwaltungsrat. Geborenes Mitglied ist der Pfarrer. Entscheidungen fällt der Verwaltungsrat im Mehrheitsbeschluss. Es kann also sein, dass dieses Gremium den Pfarrer überstimmt.
- Dauer der Amtszeit
Die Amtszeit beträgt analog zum Pfarrgemeinderat 4 Jahre.